Motorsägenausbildung (Modul 1+2)

Lehrgangsvoraussetzungen und Informationen für Teilnehmer

Lehrgang: Motorsägearbeiten Modul 1 + 2 MOS
Voraussetzungen:

  • Qualifikationsstufe Einsatzfähigkeit QS1
    oder
  • min.Truppmann 1 nach der alten FwDV 2
  • körperliche und geistige Eignung

Mindestalter: 18 Jahre

Allgemeine Hinweise

  • Kleidung: Zur Lehrgangsbegrüßung ist in Uniform zu erscheinen.
  • Praxisausbildung: Während der Praxisausbildung ist die vollständige persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen, bestehend aus:
    – Feuerwehrschutzanzug
    – Feuerwehrsicherheitsstiefel (müssen keine Schnittschutzstiefel sein)
    – Feuerwehrschutzhandschuhe
    – Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
    – Gehörschutz (nach Möglichkeit Forsthelm)
    – Schnittschutzhose Form C (rundumlaufender Schnittschutz)
    – sowie auffallende Warnkleidung
  • Übungen werden im Freien durchgeführt; bitte daher auf wetterfeste und der Jahreszeit entsprechende Kleidung achten.
  • Termin und Ort: Angaben zu Lehrgangstag(en), Uhrzeit und Ort entnehmen Sie bitte der Einberufung.

Mitzubringen vom Teilnehmer

  • Schreibzeug
  • einsatzbereite Motorkettensäge
    – mit Werkzeug und Betriebsstoffen

Bitte diese Informationen im Vorfeld zur Kenntnis nehmen und eventuelle Fragen rechtzeitig klären.